Welche Ausbildung muss die Betreuungsperson haben?
Ab 1. Jänner 2009 müssen die Betreuungskräfte entweder
- eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht, nachweisen oder
- seit mindestens sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers sachgerecht durchgeführt haben oder
- es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.
Eine dieser drei Voraussetzungen muss spätestens ab 1. Jänner 2009 erfüllt sein.
Nähere Details erfahren Sie beim Bundessozialamt.