Was dürfen Betreuungskräfte nicht tun?
Für Betreuungskräfte sind derzeit durch das Hausbetreuungsgesetz und die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 noch keine bestimmten Qualifikationen vorgeschrieben. Daher dürfen Pflegemaßnahmen gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. ärztliche Tätigkeiten nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe hiezu Frage „welche pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten darf die Betreuung im Einzelfall umfassen?„) vorgenommen werden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, Pflegemaßnahmen nur von qualifizierten Pflegekräften vornehmen zu lassen.